Ausschreibung: Forschungsprojekte zur Unterstützung der Umsetzung der SDGs in der österreichischen Landwirtschaft
Zentrale Zielsetzung der Ausschreibung ist die Planung, Durchführung und Förderung von Projekten, Studien und wissenschaftlichen Arbeiten, welche die Umsetzung der SDGs (Sustainable Development Goals) in der österreichischen Landwirtschaft dienen und die Transformation zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen fördern.
Das Forschungsprojekt muss inhaltlich auf dem SDG 2 beruhen (Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern). Die Referenzierung auf oder die Einbeziehung eines weiteren oder mehreren der 17 SDGs ist möglich.
Zum Beispiel ein Beitrag zu resilienten landwirtschaftlichen Methoden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern sowie das Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft erhöhen.
Es soll ein Forschungsbeitrag zur Aktivierung des Transformationspotentials im Bereich „Ernährung und Lebensmittelproduktion“ (UniNEtZ-Optionenbericht) geleistet werden, denn Ernährungssysteme haben laut Optionenbericht eine Schlüsselfunktion für die Sicherung einer nachhaltigen Gesellschaft.
Es können nur Forschungsprojekte eingereicht werden, die noch nicht gestartet haben.
Auswahl und Bewertungskriterien
Der Vorstand von BIOS Science Austria wird über die Zuerkennung der Fördergelder entscheiden. Die Auswahl orientiert sich an folgenden Kriterien:
• Exzellenz, Originalität und Innovationsgehalt (Klarheit und Angemessenheit der Ziele und der vorgeschlagenen Methodik; Neuheits- und Innovationsgrad des vorgeschlagenen Ansatzes)
• Wirkung / Impact (Ausmaß, in dem die Ergebnisse des Projekts zur Generierung von Wissen und zur Umsetzung der SDGs beitragen, potentielle Reichweite)
• Qualität und Effizienz der Durchführung (Arbeitsplan; angemessenes Projektbudget; inter-/transdisziplinärer und ganzheitlicher Systemansatz und gegebenenfalls Nutzung des Wissens/Beteiligung von Interessengruppen und der Geschlechterdimension in Forschungs- und Innovationsinhalten)
Ausschreibungsberechtigte
Institutionen, die Mitglied im Verein „BIOS Science Austria” sind.
Einreichung
Bitte reichen Sie Ihr Projekt in deutscher Sprache bei Martin Weigl unter weigl.bios-science@boku.ac.at ein. Sie erhalten im Anschluss an die Vollständigkeitsprüfung der Unterlagen eine Benachrichtigung.
• Eckdaten des Projektes (Arbeitsplan (Start, Dauer, …), Budget- und Kostenplan, beteiligte Institute und Forscher:innen, …).
• Beschreibung des Projektes auf 2-A4 Seiten (Ziele, Maßnahmen) die auch den Bezug und Beitrag zu SDG 2 (bzw. Unterzielen) sowie mindestens einem weiteren Ziel darstellen sollen.
• Impact und Dissemination.
• Budget und Kostenplan: Personalkosten sind als Tagsatz (Vollkosten inklusive Overheads mit Jahresteiler 210) darzustellen. Es ist dabei eine Eigenleistung von 20% anzusetzen. Dienstleistungen, Material- und Reisekosten sind ohne Overheads anzusetzen. Investitionen und Sub-/Werkverträge mit wissenschaftlichen Leistungen sind nicht förderbar.
• Konsortien und Kooperationen innerhalb der Mitglieder von BIOS Science Austria zur Stimulierung der Vernetzung sind erwünscht und werden bevorzugt.
• Es ist keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen (umsatzsteuerbefreiter echter Zuschuss).
Weitere Anforderungen
• Die Projektlaufzeit kann bis zu 3 Jahre betragen.
• Es soll ein inter-/transdisziplinärer Ansatz und eine systemische Herangehensweise verfolgt werden.
• Der Arbeitsplan soll Maßnahmen zum Thema „Verbreitung, Nutzung und Kommunikation von Forschungsergebnissen“ enthalten.
• Bei Auswahl und Förderung des Projektes ist bei Projektabschluss ein publizierbarer Endbericht zu liefern (Zusammenfassung der Ergebnisse, max. 5 Seiten).
Fördervolumen & Zeitplan
Insgesamt werden bei dieser Ausschreibung Förderungen im Gesamtwert von EUR 90.000,00 vergeben. Die Jury (Vorstand von BIOS Science Austria) wird die Einreichungen sichten, bewerten und die Projekte zur Förderung auswählen. Die Entscheidungen erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.
Bei der Antragstellung muss die Höhe der beantragten Förderung angegeben werden. Eine nachträgliche Erhöhung der Kosten ist nicht möglich. Die Zuschussförderung ist mit EUR 30.000,00 pro Projekt begrenzt.
Interessierte sind aufgefordert, ihren Antrag bis spätestens [31. Oktober 2023] an Martin Weigl (weigl.bios-science@boku.ac.at) zu übermitteln.
Bekanntgabe der ausgewählten Projekte erfolgt bis spätestens [30. November 2023].