BIOS Science Austria
Der Verein „BIOS Science Austria – Verein zur Förderung der Lebenswissenschaften“, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, will die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften in Österreich und die Vernetzung und Kooperation der einschlägigen Institutionen fördern sowie deren Leistungen in der Öffentlichkeit bekannt machen. Der Vereinszweck wird u.a. durch die Förderung gemeinsamer Forschungsanliegen und die Kooperation mit anderen nationalen und internationalen Organisationen, die ähnliche Ziele verfolgen, erreicht.
Vision/Vereinsziele
Der inhaltliche Schwerpunkt von BIOS Science umfasst die Erforschung und Verbreitung von Wissen über unsere Ressourcen und ihres Schutzes insbesondere Boden, Wasser, Wald, Biodiversität sowie den Schutz der erneuerbaren, natürlichen Ressourcen zur Erzeugung und Bereitstellung von Lebens- und Futtermitteln, Energie und Produkten der Bioökonomie.
Agenda 2030 – 17 Ziele (Sustainable Development Goals)
Österreich hat sich verpflichtet, die Globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Diese sind politische Zielsetzungen der Vereinten Nationen, die der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen. Die Ziele traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren (bis 2030) in Kraft.
Besonders relevant für die Landwirtschaft ist das SDG 2, unter dem die Themen nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssicherheit zu finden sind.
Link zu den SDGs im Detail: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/entwicklungsziele-agenda-2030
Landwirtschaft, Forschung und die SDGs
Das Ziel ist, mit dieser Ausschreibung die österreichische Land- und Forstwirtschaft mit den UN Nachhaltigkeitszielen (SDGs – Sustainable Development Goals) in Einklang zu bringen. Wissenschaftliche Expertise kann die Umsetzung der SDGs wirksam unterstützen und beschleunigen und ist somit grundlegend für die Verwirklichung dieser Ziele bis 2030. Das UniNEtZ hat hier eine Vorreiterrolle eingenommen und 2021 einen Optionenbericht („Österreichs Handlungsoptionen für die Umsetzung der UN-Agenda 2030 für eine lebenswerte Zukunft“) erstellt. Ernährung und Ernährungssysteme haben laut Optionenbericht eine Schlüsselfunktion für die Sicherung einer nachhaltigen Gesellschaft. Die landwirtschaftliche Produktion auf eine konsequent auf eine ökosoziale, d.h. ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Ausrichtung zu führen ist ein elementarer Teil der Transformation der Ernährungssysteme.
Ausschreibung: Forschungsprojekte zur Unterstützung der Umsetzung der SDGs in der österreichischen Landwirtschaft
Zentrale Zielsetzung der Ausschreibung ist die Planung, Durchführung und Förderung von Projekten, Studien und wissenschaftlichen Arbeiten, welche die Umsetzung der SDGs (Sustainable Development Goals) in der österreichischen Landwirtschaft dienen und die Transformation zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen fördern.
Das Projekt muss inhaltlich auf dem SDG 2 beruhen (Den Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern). Die Referenzierung auf oder die Einbeziehung eines weiteren oder mehreren der 17 SDGs ist möglich.
Zum Beispiel ein Beitrag zu resilienten landwirtschaftlichen Methoden, die die Produktivität und den Ertrag steigern, zur Erhaltung der Ökosysteme beitragen, die Anpassungsfähigkeit an Klimaänderungen, extreme Wetterereignisse, Dürren, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die Flächen- und Bodenqualität schrittweise verbessern sowie das Verständnis von nachhaltiger Landwirtschaft erhöhen.
Es soll ein Beitrag zur Aktivierung des Transformationspotentials im Bereich „Ernährung und Lebensmittelproduktion“ (UniNEtZ-Optionenbericht) geleistet werden, denn Ernährungssysteme haben laut Optionenbericht eine Schlüsselfunktion für die Sicherung einer nachhaltigen Gesellschaft.
Es können nur Projekte eingereicht werden, die noch nicht gestartet haben.
Auswahl und Bewertungskriterien
Der Vorstand von BIOS Science Austria wird über die Zuerkennung der Fördergelder entscheiden. Die Auswahl orientiert sich an folgenden Kriterien:
- Exzellenz, Originalität und Innovationsgehalt (Klarheit und Angemessenheit der Ziele und der vorgeschlagenen Methodik; Neuheits- und Innovationsgrad des vorgeschlagenen Ansatzes)
- Wirkung / Impact (Ausmaß, in dem die Ergebnisse des Projekts zur Generierung von Wissen und zur Umsetzung der SDGs beitragen, potentielle Reichweite)
- Qualität und Effizienz der Durchführung (Arbeitsplan; angemessenes Projektbudget; inter-/transdisziplinärer und ganzheitlicher Systemansatz und gegebenenfalls Nutzung des Wissens/Beteiligung von Interessengruppen und der Geschlechterdimension in Forschungs- und Innovationsinhalten)
Ausschreibungsberechtigte
Institutionen, die Mitglied im Verein „BIOS Science Austria” sind.
Einreichung
Bitte reichen Sie Ihr Projekt in deutscher Sprache bei Martin Weigl unter weigl.bios-science@boku.ac.at ein.
- Eckdaten des Projektes (Arbeitsplan (Start, Dauer, …), Budget- und Kostenplan, beteiligte Institute und Forscher*innen, …)
- Beschreibung des Projektes auf 2-A4 Seiten (Ziele, Maßnahmen) die auch den Bezug und Beitrag zu SDG 2 (bzw. Unterzielen) sowie mindestens einem weiteren Ziel darstellen sollen.
- Impact und Dissemination
- Budget und Kostenplan: Personalkosten sind als Tagsatz (Vollkosten inklusive Overheads mit Jahresteiler 210) darzustellen. Es ist dabei eine Eigenleistung von 20% anzusetzen. Dienstleistungen, Material- und Reisekosten sind ohne Overheads anzusetzen. Investitionen und Sub-/Werkverträge mit wissenschaftlichen Leistungen sind nicht förderbar.
- Konsortien sind möglich.
- Es ist keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen (umsatzsteuerbefreiter echter Zuschuss).
Weitere Anforderungen
- Die Projektlaufzeit kann bis zu 3 Jahre betragen.
- Es soll ein inter-/transdisziplinärer Ansatz und eine systemische Herangehensweise verfolgt werden.
- Der Arbeitsplan soll Maßnahmen zum Thema „Verbreitung, Nutzung und Kommunikation von Forschungsergebnissen“ enthalten.
- Bei Auswahl und Förderung des Projektes ist bei Projektabschluss ein publizierbarer Endbericht zu liefern (Zusammenfassung der Ergebnisse, max. 5 Seiten).
Fördervolumen & Zeitplan
Insgesamt werden bei dieser Ausschreibung Förderungen im Gesamtwert von EUR 90.000,00 vergeben. Die Jury (Vorstand von BIOS Science Austria) wird die Einreichungen sichten, bewerten und die Projekte zur Förderung auswählen. Die Entscheidungen erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.
Bei der Antragstellung muss die Höhe der beantragten Förderung angegeben werden. Eine nachträgliche Erhöhung der Kosten ist nicht möglich. Die Zuschussförderung ist mit EUR 15.000,00 pro Projekt begrenzt.
Interessierte sind aufgefordert, ihren Antrag bis spätestens [29. April 2022] an Martin Weigl (weigl.bios-science@boku.ac.at) zu übermitteln.
Bekanntgabe der ausgewählten Projekte erfolgt bis spätestens [31. Mai 2022].